Eigentlich dürfen Seehunde seit 1974 in Schleswig-Holstein nicht mehr gejagt werden. Jedoch unterliegen sie noch immer dem Jagdrecht. Rund 40 von der Landesregierung eingesetzte Seehundjäger dürfen daher beim Auffinden von hilflosen Tieren über deren Leben oder Tod entscheiden. In den letzten Monaten haben sie zahlreiche Tiere an den Stränden erschossen.
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Quelle: Deutsches Tierschutzbüro - Newsletter vom 09.02.14
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Casper (männlich; geb. 02.09.2019) und Kunne (weiblich; geb. 05.09.2019)
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