Eigentlich dürfen Seehunde seit 1974 in Schleswig-Holstein nicht mehr gejagt werden. Jedoch unterliegen sie noch immer dem Jagdrecht. Rund 40 von der Landesregierung eingesetzte Seehundjäger dürfen daher beim Auffinden von hilflosen Tieren über deren Leben oder Tod entscheiden. In den letzten Monaten haben sie zahlreiche Tiere an den Stränden erschossen.
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Quelle: Deutsches Tierschutzbüro - Newsletter vom 09.02.14
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Tierschutz
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Literarisches
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Sonntag, 9. Februar 2014
Donnerstag, 27. Juni 2013
Tierrettung einer Stockente mit Küken
Heute vormittag verirrte sich eine Stockente mit ihren Küken, die noch nicht flügge waren, auf den Parkplatz meiner Arbeitsstätte. Der Betrieb liegt direkt an einer stark befahrenen Straße. Sie hätte mit den Jungen zu Fuß zu einem See/Gewässer laufen müssen, wäre dabei evtl. mit ihren Küken an- oder überfahren worden.
Auf die telefonische Bitte beim Notruf der Tierrettungsleitstelle hin, jemanden vorbei zu schicken, der sie einfängt und sicher zu einem See/Gewässer bringt, bekam ich die Antwort "es sei ein Wildtier, man mache sich strafbar, wenn man es einfängt, der Freiheit beraubt, die Tierrettung würde nicht kommen. Es sei der natürliche Lauf des Lebens, dass das Tier mit den Küken auch überfahren werden kann auf seinem Weg nach der Suche nach Wasser".
Kollegen hatten ebenfalls bei einer anderen Nummer des Tierrettungsdienstes angerufen. Dort wurde ihnen zugesichert, dass jemand vorbeikommt und das Tier einfängt.
Am späteren Vormittag kam eine Frau des Rettungsdienstes. Es gelang ihr nach mehrfachem vergeblichen Bemühen, die Ente einzufangen und zu ihren Küken zu setzen.
Bin froh, dass die Rettung der Tiere trotz allem recht schnell geglückt ist, Mutter und Kinder wohl in Sicherheit sind. Unverständlich ist mir jedoch, dass eine Bitte um Hilfe für ein Wildtier, das meiner Meinung nach Hilfe benötigt, mit einer solchen Argumentation abgewiesen wird.
Auf die telefonische Bitte beim Notruf der Tierrettungsleitstelle hin, jemanden vorbei zu schicken, der sie einfängt und sicher zu einem See/Gewässer bringt, bekam ich die Antwort "es sei ein Wildtier, man mache sich strafbar, wenn man es einfängt, der Freiheit beraubt, die Tierrettung würde nicht kommen. Es sei der natürliche Lauf des Lebens, dass das Tier mit den Küken auch überfahren werden kann auf seinem Weg nach der Suche nach Wasser".
Kollegen hatten ebenfalls bei einer anderen Nummer des Tierrettungsdienstes angerufen. Dort wurde ihnen zugesichert, dass jemand vorbeikommt und das Tier einfängt.
Am späteren Vormittag kam eine Frau des Rettungsdienstes. Es gelang ihr nach mehrfachem vergeblichen Bemühen, die Ente einzufangen und zu ihren Küken zu setzen.
Bin froh, dass die Rettung der Tiere trotz allem recht schnell geglückt ist, Mutter und Kinder wohl in Sicherheit sind. Unverständlich ist mir jedoch, dass eine Bitte um Hilfe für ein Wildtier, das meiner Meinung nach Hilfe benötigt, mit einer solchen Argumentation abgewiesen wird.
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Casper (männlich; geb. 02.09.2019) und Kunne (weiblich; geb. 05.09.2019)
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