Donnerstag, 15. August 2013

Erfolg in Rom: Neues Jagdgesetz

Lombardei und Venetien verzichten auf Finkenjagd

Komitee-Youtubevideo im römischen Parlament gezeigt

Die italienische Regierung hat nach jahrelangen Protesten des Komitees gegen den Vogelmord, den von uns angestrengten Gerichtsverfahren gegen die Jagd auf EU-weit geschützten Finken und Pieper und unserer EU-Umweltbeschwerde aus dem Jahr 2011 Konsequenzen gezogen und das Jagdgesetz geändert.

Nach monatelangem Ringen und erheblichem Druck durch die EU-Kommission hat das Parlament in Rom am 31. Juli 2013 die vom Komitee und seinen Partnern vorgeschlagene Änderungen verabschiedet. Dabei geht es um die Einführung zahlreicher Hürden, die großzügige Abschusspläne für EU-weit geschützte Vogelarten künftig fast unmöglich machen.

Die beiden wichtigsten Neuerungen sind dabei:
  • Die Freigaben müssen künftig auf dem Wege der Rechtsverordnung erteilt werden, nicht mehr als Sondergesetze. Damit können wir wieder gegen die Freigaben klagen, denn gegen Verordnungen kann man in Italien vor Gericht ziehen, gegen Gesetze dagegen nicht.
  • Die Jagdfreigabe muss spätestens 3 Monate vor Jagdbeginn erteilt werden. Bislang ist sie oft erst am Tage vor dem Beginn der Jagdsaison veröffentlicht worden - wir hatten damit kaum Zeit für unsere Klagen. Mit der neuen Regelung verbleibt genug Zeit, die Freigaben vor dem ersten Schuss vor Gericht zu Fall zu bringen.
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Quelle: Vogelschutz-Newsletter 24/2013, Komitee gegen den Vogelmord e.V.

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Casper (männlich; geb. 02.09.2019) und Kunne (weiblich; geb. 05.09.2019)

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