Montag, 28. Oktober 2013

Gewaltopfer Nr. 1 sind Haustiere

Massive kantonale Unterschiede bei der Verfolgung von Tierquälereien – ungenügende Verfolgung von an Katzen begangenen Tierschutzverstössen.

2012 wurden in der Schweiz so viele Tierschutzdelikte untersucht wie nie zuvor. Dies zeigt die aktuelle Jahresanalyse der Stiftung für das Tier im Recht (TIR). In vielen Kantonen werden Tierquäler aber nach wie vor nicht konsequent verfolgt. Ein spezielles Augenmerk wurde in diesem Jahr auf die Strafpraxis bei an Katzen begangenen Tierschutzverstössen gerichtet. Auch in diesem Bereich hat die TIR erhebliche Missstände festgestellt und fordert griffige Vollzugsstrukturen in allen Kantonen.

Die TIR-Studie der Schweizer Tierschutzstrafpraxis 2012 birgt erneut brisante Erkenntnisse. Mit 1404 Tierschutzstrafverfahren wurde ein absoluter Höchstwert erzielt. Landesweit hat sich die Fallzahl in den letzten zehn Jahren vervierfacht, in den letzten 15 Jahren sogar verachtfacht.

Die Kantone Bern und St. Gallen weisen mit je 248 am meisten Tierschutzstrafverfahren aus. Hohe Fallzahlen liegen auch aus Zürich (237) und Aargau (107) vor. Auf den weiteren Plätzen folgen Graubünden (70) und Solothurn (52). Erfreulich ist insbesondere die weiter anhaltende positive Entwicklung im Kanton Graubünden. Wie bereits im Vorjahr ist erneut eine Zunahme der wegen Tierschutzdelikten durchgeführten Strafverfahren zu verzeichnen. Die Fallzahl ist gegenüber dem Vorjahr von 55 auf 70 gestiegen; seit dem Jahr 2010 hat sie sich mehr als vervierfacht. Diese Zunahme ist insbesondere auf die Arbeit der seit 2010 bestehenden Fachstelle für Tierschutz zurückzuführen. Wie positiv sich geeignete Strukturen und spezialisierte Amtsstellen auf den kantonalen Tierschutzvollzug auswirken, zeigt sich auch in Bern, St. Gallen, Graubünden, Zürich und Solothurn.

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Quelle: Tierschutznews vom 28.10.13

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Casper (männlich; geb. 02.09.2019) und Kunne (weiblich; geb. 05.09.2019)

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